gesamte Prüfungsordnung

Die Aikido-Prüfungsordnung im BSV – HanaYama AiKiDo

samt anderen Informationen

Die Aikido Abteilung des BSV gehört keiner Dachorganisation an.

Es gibt eine Reihe von Dachverbänden und Organisationen mit je eigenen Landes- und Bundestrainern und eigenem Regelwerk, z.B. den Aikikai, das Tendo-Ryu-Aikido, das Makoto-Aikido, den BDAL/BDAS, die Aikido-Föderation Deutschland (AFD), den Deutschen Aikido Bund (DAB), …

Durch individuelle Initiativen bestehen aber intensive Mitgliedschaften in der Aikido Föderation Deutschland und im BDAS/BDAL (Bundesverband der Aikido-Lehrer), so dass auch deren Bewegungslehren, Satzungen und Prüfungsordnungen von uns respektiert werden. Unser Aikido folgt dem HanaYama Ryu AiKiDo.

Wie in den anderen Budo-Sportarten, so unterscheidet man auch beim Aikido die Kyu-Grade von den Dan-Graden. Ein Kyu-Grad wird oft mit „Schülergrad“ übersetzt, ein „Dan“ („Schwarzgurt“) mit „Meistergrad“. Das mag (ggf. anderswo) zutreffen, im HanaYama Ryu AiKiDo sehen wir es eher so, dass man mit dem ersten Dan vom Anfänger zum Schüler aufsteigt …

Kyus werden, mit dem 6. Kyu beginnend, “rückwärts” runtergezählt, Dan-Graduierungen “normal” vom 1. Dan an hochgezählt.

Kyu-Graduierte tragen bei uns einen weißen “Gi” (“Judo-Anzug”), einen weißen Gürtel und unter Umständen (bei eigener Trainingsleitung) ab dem 2. Kyu noch einen schwarzen oder blauen Hakama, d.h. einen faltigen Hosenrock.

Dan-Träger zeichnen sich durch einen schwarzen Gürtel und einen schwarzen oder blauen Hakama über dem Gi aus.

Die Verleihung von Kyu – Graden erfolgt in der Regel nach Prüfung durch und vor einer Prüfungskommission. Inhalt und Ausgestaltung orientieren sich an den Richtlinien der Dachverbände Aikikai (Tokyo), Aikido-Föderation Deutschland und Bundesverband der Aikido-Lehrer.

Für die Prüfungskommission gilt:

  1. Es muss mindestens ein Danträger in der Prüfungskommission (PK) sein, die aber aus mindestens 2 Personen besteht, die sich, ggf. nach Beratung, einig sein müssen. Beraten muss dann dasjenige Kommissionsmitglied mit dem höheren Grad bzw. bei Gleichrangigkeit dasjenige, das länger dabei ist.
  2. Die numerische Anzahl der Dane in der PK berechtigt zur Erteilung des reziproken Kyu Grades (5 Dane- 1. Kyu, … ,1 Dan – 5. Kyu).
  3. Die Wartezeiten laut Prüfungsordnung können auch durch Vor- und Parallel-Kenntnisse verkürzt werden, Lehrgangsteilnahmen wirken beschleunigend.
  4. Es gilt das Prinzip der Verhältnismäßigkeit

Für den Prüfling gilt:

Übe Dich in Geduld und sei kein Gürteljäger. 10 minus angestrebter Kyu-Grad = Mindest-Wartezeit in Monaten, in denen es Trainingsbetrieb gibt, nach der letzten Prüfung bei zweimaligem Training in der Woche und Beherrschung (!) des Geforderten.

Je höher der angestrebte Kyu-Grad, desto häufiger und umfangreicher sollten Trainingseinheiten selbstständig und aktiv gestaltet werden.

Für alle Interessierten folgt ein Link, dessen Inhalt die  Ausbildungs – und Prüfungsordnung des HanaYama-Aikido für Kyu – Prüfungen wiedergibt (im .pdf-Format). Bei bestandener Prüfung gibt es eine Urkunde und einen Eintrag im Mitgliedsausweis.

HanaYama AiKiDo

Uke Nagashi @ Ki – Ken – Tai